DATUM
29.Juni 2023Uhrzeit
18:00-20:00ORT
Stiftungen haben an Aufmerksamkeit gewonnen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Ab dem 01.07.2023 wird es aufgrund der Erweiterung der stiftungsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches erstmals ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht geben. Stiftungen, die sich für das Gemeinwohl einer Gemeinde oder Region engagieren, sogenannte Bürgerstiftungen, werden vermehrt gegründet. Wie kann man als Privatperson oder als Verein eine Stiftung bzw. Bürgerstiftung gründen? Welches Einlagekapital benötigt man, welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten? Wo finde ich dabei Beratung und Unterstützung? Auf diese und weitere Fragen wird im Online-Seminar eingegangen.
Referentin: Stefanie Hübner-Schwind, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier