Registrierung
Ukrainische Geflüchtete müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren.
Ausländerbehörde, Klaus-von-Klitzing-Straße 2, Tel.: 06341 – 13-3240
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie alle Dokumente, Identitätsnachweise, Reisepässe und Urkunden aus Ihrer Heimat mit. Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, wenn Sie nicht Englisch oder Deutsch sprechen.
Finanzielle Leistungen
Nach der Registrierung bei der Ausländerbehörde haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen und staatliche Unterstützung. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt:
Sozialamt Landau, Friedrich-Ebert-Straße 5, Tel.: 06341 – 13-5000
Die monatlichen Leistungen decken u.a. die Kosten für Nahrungsmittel, Bekleidung, Bildung und Teilhabe ab. Zusätzlich werden die Unterkunft (Miete, Heizkosten, Nebenkosten, z.B. Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Hausversicherung, Müll) bezahlt und eine Krankennotversorgung sichergestellt (s.u.). Stromkosten müssen selber gezahlt werden, daher empfiehlt es sich, stromsparendes Verhalten zu beachten.
In Deutschland muss für die Nutzung von Radiosendern und Fernsehen eine Gebühr entrichtet werden. Von dieser Gebühr können Sie sich befreien lassen. Der Antrag ist direkt bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu stellen. Vordrucke können Sie beim Sozialamt erhalten.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe Pakets können Kinder und Jugendliche vom Sozialamt folgende Zuschüsse erhalten: 153 Euro jährlich für Schulbedarf, 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit (z.B. Musikschule oder Sportverein), einen Zuschuss für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita, sowie Lernförderung, wenn Schüler das Lernziel nur dadurch erreichen. Der entsprechende Antrag auf Bildung und Teilhabe ist beim Sozialamt zu stellen.
Das Sozialamt hilft Geflüchteten bei der Eröffnung eines Bankkontos.
Wohnen
Das Sozialamt stellt Wohnraum zur Verfügung. Für eine Übergangszeit können Geflüchtete aus der Ukraine auch bei Privatpersonen in Landau wohnen. Auf ein gut lesbares Namensschild am Briefkasten ist zu achten, da sonst wichtige Dokumente (Eurocard) nicht zugestellt werden können!
Ärztliche Versorgung
Während der ersten 18 Monate des Aufenthaltes ist die medizinische Versorgung auf die Behandlung von Schmerzen und akuten Erkrankungen (keine Vorsorgeuntersuchungen) beschränkt. Um beim Arzt behandelt werden zu können, benötigen Geflüchtete einen Krankenbehandlungsschein. Diesen Schein stellt das Sozialamt auf den Namen des Arztes aus (der Name des Arztes muss also vorher bekannt sein). Der behandelnde Arzt kann damit seine Leistungen mit dem Sozialamt abrechnen.
Im Falle einer Schwangerschaft kann die Beratungsstelle bei der Caritas aufgesucht werden. Diese kann sowohl bei der Beantragung von Beihilfen (z. B. Antrag auf Erstausstattung, wie Kleidung u.a. erforderliche Gegenstände) als auch bei der Vermittlung einer Hebamme unterstützen.
Sprachkurse
Reguläre Sprachkurse bieten die ProfeS Gesellschaft für Bildung und Kommunikation mbH und die Volkshochschule Landau an. Zudem gibt es niederschwellige Sprachkurse für Frauen im Haus der Familie. Es ist geplant, dass weitere niederschwellige Kurse beim 1a Nachhilfestudie Landau angeboten werden.
Weiterführende Informationen
Zahlreiche nützliche Informationen zu allen Alltagsfragen in Landau finden Sie auf der mehrsprachigen Landauer Integreat App: https://integreat.app/landau/de.
Des Weiteren wurde auf der Internetplattform www.engagement-landau.de ein Hilfsportal „Ukrainehilfe“ eingerichtet. Hier finden Sie eine Vielzahl an Hilfsangeboten.