In diesem Artikel finden Sie kurz zusammengetragen die wichtigsten Informationen zum Coronavirus, die Sie als Vereinsvorstand wissen sollten und wie Sie hierauf – zum derzeitigen Zeitpunkt – reagieren können. Von der Mitgliederversammlung bis zum Umgang mit dem Coronavirus im Vereinsalltag, finden Sie alle Antworten, die Sie benötigen:
https://www.vereinswelt.de/coronavirus-was-sie-als-vereinsvorstand-wissen-muessen
Übrigens: Das Covid-19-Gesetz wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Vereine haben dadurch auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Mitgliederversammlung ohne entsprechende Satzungsgrundlage virtuell oder hybrid durchzuführen und bleiben auch im kommenden Jahr handlungsfähig.